
Vor über dreißig Jahren, vom 12.-16. März 1973, wurde auf dem Leuenberg bei Basel der endgültige Text der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie oder LK) erarbeitet und den beteiligten Kirchen übergeben. Damit wurde die Kirchengemeinschaft zwischen den lutherischen, reformierten und den aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen sowie den ihnen verwandten vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder ermöglicht.
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Mit dem Ziel, die bisherige gewohnheitsrechtlich geltende Rechtslage der GEKE schriftlich festzuhalten und ihre zukünftige juristischen Entwicklungsmöglichkeiten zu erleichtern, beschließt die Vollversammlung ein Statut. Dieses beschreibt Wesen, Grundlage, Rechtsstellung sowie die Organe der GEKE und enthält Angaben zu ihrer Geschäftsstelle, zum Generalsekretariat sowie zum Finanzhaushalt.
Aus dem Statut ergab sich die Notwendigkeit, das Verfahren für den Beitritt zur GEKE neu zu regeln. Der Rat der GEKE hat deshalb im Februar 2011 Leitlinien zur Begründung der Mitgliedschaft in der GEKE verabschiedet.